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   BGH, 07.07.1986 - 3 StR 258/86   

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BGH, 07.07.1986 - 3 StR 258/86 (https://dejure.org/1986,1961)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1986 - 3 StR 258/86 (https://dejure.org/1986,1961)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1986 - 3 StR 258/86 (https://dejure.org/1986,1961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2
    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Änderung der Vollstreckungsreihenfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßregel - Vorwegvollzug - Vollstreckungsreihenfolge - Strafvollzug

Papierfundstellen

  • StV 1986, 489
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 07.07.1986 - 3 StR 258/86
    Das Urteil muß in einem solchen Fall ergeben, daß wegen besonderer Umstände der - ggf. teilweise - Vorwegvollzug der Strafe die Therapiebereitschaft des Verurteilten fördert und daß dieses Ziel im Maßregelvollzug nicht mit gleicher Aussicht auf Erfolg erreicht werden kann (vgl. BGHSt 33, 285, 287).
  • BGH, 10.04.1986 - 1 StR 17/86

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel - Darlegung konkreter

    Auszug aus BGH, 07.07.1986 - 3 StR 258/86
    Gerade weil nach Auffassung des Landgerichts ein Behandlungserfolg erst bei längerfristiger Behandlung erwartet werden kann (UA S. 63), versteht es sich im Hinblick auf die bereits vollzogene und auf die Freiheitsstrafe anzurechnende Untersuchungshaft nicht von selbst, inwiefern hier durch den Vorwegvollzug der verhängten Freiheitsstrafe erreicht werden kann, daß die Behandlung nach § 64 StGB der Entlassung in die Freiheit unmittelbar vorangeht (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Mai 1986 - 1 StR 226/86 - und vom 10. April 1986 - 1 StR 17/86).
  • BGH, 06.05.1986 - 1 StR 226/86

    Auswirkungen des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes auf die Anwendung des § 67 Abs.

    Auszug aus BGH, 07.07.1986 - 3 StR 258/86
    Gerade weil nach Auffassung des Landgerichts ein Behandlungserfolg erst bei längerfristiger Behandlung erwartet werden kann (UA S. 63), versteht es sich im Hinblick auf die bereits vollzogene und auf die Freiheitsstrafe anzurechnende Untersuchungshaft nicht von selbst, inwiefern hier durch den Vorwegvollzug der verhängten Freiheitsstrafe erreicht werden kann, daß die Behandlung nach § 64 StGB der Entlassung in die Freiheit unmittelbar vorangeht (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Mai 1986 - 1 StR 226/86 - und vom 10. April 1986 - 1 StR 17/86).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel

    Das gilt auch für die durch das 23. Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. April 1986 (BGBl. I S. 393) eingeführte Möglichkeit, schon im Urteil den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe anzuordnen (BTDrucks. 10/2720 S. 13; vgl. BGH StV 1986, 489; 1987, 150).
  • BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99

    Diebstahl; Wegnahme; Raub; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Bei einer erneuten Anordnung der Maßregel wird zu berücksichtigen sein, daß der Vorwegvollzug von Strafe gemäß § 67 Abs. 2 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Zweck der Maßregel dadurch leichter erreicht wird, das heißt, die Rehabilitation des Angeklagten hierdurch gefördert wird (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 2 und 3).
  • BGH, 26.10.1990 - 2 StR 464/90

    Wertung der kriminiellen Intensität des Vorgehens des Täters zu dessen Nachteil

    Jedoch kann die Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe schon deshalb keinen Bestand haben, weil das Tatgericht nicht erwogen hat, ob das mit dieser Anordnung erstrebte Ziel auch zu erreichen ist, wenn nur ein Teil der 9-jährigen Freiheitsstrafe vorabvollstreckt wird (vgl. BGH StV 1986, 489; vgl. auch BGH, NJW 1988, 216).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 289/86

    Vorwegvollzug eines Teiles der Strafe entgegen dem Rehabilitationsinteresse des

    Das Urteil muß in einem solchen Fall ergeben, daß wegen besonderer Umstände der, gegebenenfalls teilweise, Vorwegvollzug der Strafe die Therapiebereitschaft des Verurteilten fördert und daß dieses Ziel im Maßregelvollzug nicht mit gleicher Aussicht auf Erfolg erreicht werden kann (vgl. BGHSt 33, 285, 287 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH NStZ 1986, 140; BGH bei Holtz MDR 1986, 442 f.; BGH, Beschluß vom 7. Juli 1986 - 3 StR 258/86; BGH, Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 287/86).
  • BGH, 15.08.1986 - 2 StR 339/86

    Rechtfertigung eines Abweichens der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge von

    Erforderlich ist vielmehr, daß der Tatrichter seine durch Tatsachen belegte Überzeugung darlegt, gerade der Strafvollzug sei im Interesse des Verurteilten zunächst notwendig, um einen späteren Therapieerfolg zu erreichen (vgl. BGH, Urt. vom 25. Juli 1985 - 1 StR 241/85; Beschluß vom 7. Juli 1986 - 3 StR 258/86; Beschluß vom 7. Juli 1986 - 3 StR 255/86; Rechtsprechungsübersicht in NStZ 1985, 153, 160, 161).
  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 48/90

    Vorwegvollzug der Strafe vor Unterbringung in einer Entziehungsanstalt -

    Es ist davon auszugehen, daß die Strafkammer, wenn sie eine von dem Grundsatz des § 67 Abs. 1 StGB abweichende Regelung hätte treffen wollen, diese - gemäß den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 33, 285, 287 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGHR StGB § 67 II Zweckerreichung, leichtere 2) ausführlich begründet hätte.
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